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Dieses Buch beinhaltet eine ausführliche und kritische Untersuchung des mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 neu in das BGB eingeführten gesetzlichen Ehegattenvertretungsrechts in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (in Kraft seit 1.1.2023).
Basierend auf einer umfangreichen Auslegung der einzelnen Regelungsaspekte des § 1358 BGB n. F. (etwa Anwendungsbereich und Umfang der Befugnisse, aber auch das Verhältnis zu weiteren Rechtsinstituten zur Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten) werden konzeptionelle Defizite des § 1358 BGB n. F. herausgearbeitet und damit einhergehende Probleme – rechtlicher als auch praktischer Natur – identifiziert. Weiterhin ist Gegenstand der Untersuchung, ob und inwieweit etwaige Unklarheiten und Schwächen der Neuregelung durch sorgfältige – ggf. verfassungskonform auszugestaltende – Auslegung reparabel sind. Schließlich werden Reaktionsmöglichkeiten des Gesetzgebers zum weiteren Verfahren mit der Norm aufgezeigt.
Leserinnen und Leser erhalten einen umfassenden Überblick über das neue Ehegattenvertretungsrecht in dem grundrechtsintensiven Bereich der Gesundheitssorge und werden für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 1358 BGB n. F. sensibilisiert. Das Buch richtet sich damit nicht nur an die juristische Leserschaft, sondern auch an Rechtsanwenderinnen und -anwender sowie an interessierte von der Neuregelung Betroffene – sowohl auf Behandlungs- als auch auf Patientenseite.
1 Einleitung.- 2 Selbstbestimmung in Gesundheitsangelegenheiten.- 3 Vertretung i. R. d. Gesundheitssorge vor Einführung des § 1358 BGB n. F..- 4 Anwendungsbereich des Ehegattenvertretungsrechts i. S. d. § 1358 BGB n. F..- 5 A Ausschluss der Vertretungsberechtigung.- 6 Befugnisse des vertretenden Ehegatten.- 7 Bescheinigung nach § 1358 Abs. 4 BGB n. F..- 8 Verhältnis zu (weiterhin) bestehenden Regelungen und Innenverhältnis des § 1358 BGB n. F..- 9 (Rechtspolitische) Kritik an § 1358 BGB n. F..- 10 Haftungs- und strafrechtliche Implikationen.- 11 Schlussbetrachtung.
Anna Theresa Eschbaumer studierte von 2016 bis 2021 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem Ersten Staatsexamen war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medizinrecht von Prof. Dr. Andreas Spickhoff tätig. Seit April 2023 ist Anna Theresa Eschbaumer Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht München mit Ausbildungsstationen am Landgericht München II, der Staatsanwaltschaft München II, dem Bayerischen Verwaltungsgericht München, der Regierung von Oberbayern sowie Sidley Austin (CE) LLP. Promotions- sowie referendariatsbegleitend sammelte sie zudem Berufserfahrung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Hogan Lovells International LLP sowie DLA Piper UK LLP in München.
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