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Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein Rechtsinstrument des Einzelnen zur Sicherstellung seines Selbstbestimmungsrechts im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit am Lebensende. Aufgabe des Arztes ist es, die Patientenverfügung in der konkreten Behandlungssituation umzusetzen. Unterlaufen diesem Fehlinterpretationen der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen und handelt er danach, drohen ihm erhebliche straf-, zivil- und berufsrechtliche Folgen. Im Rahmen der Untersuchung konnte ermittelt werden, dass die Ergänzung der gesetzlichen Normierung der Patientenverfügung in den §§ 1901a ff. BGB durch weitere rechtliche Vorgaben wie eine Aufklärungs- und Beratungspflicht bei negativen Patientenverfügungen, eine Aktualisierungspflicht sowie eine Registrierungs- und Hinterlegungspflicht bei negativen und positiven Patientenverfügungen den Eintritt dieser Folgen ggf. verringern könnte. Es ist davon auszugehen, dass dadurch das Risiko einer fehlerhaften Entscheidung für den Arzt im Umgang mit einer Patientenverfügung zumindest in einem entscheidenden Maß reduziert werden könnte. Vice versa könnte durch die Senkung des Risikos einer Fehlinterpretation der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen wiederrum die Gefahr, dem selbstbestimmten Patientenwillen nicht oder fehlerhaft umzusetzen, mithin einer Fremdbestimmung entgegengewirkt werden und somit die Patientenverfügung dem Einzelnen als effektive(re)s Rechtsmittel dienen.
Mara Alexandra Rego Sousa Torres ist Syndikusrechtsanwältin im Klinikverbund Südwest, Sindelfingen.
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