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Die Digitalisierung von Produkten ist weit vorangeschritten. Verbraucher konsumieren mehr und mehr digitale Inhalte und Dienstleistungen wie etwa Standardsoftwareprogramme, E-Books oder Streamingdienste. Durch die Einführung der §§ 327 ff. BGB werden diese Geschäfte in Deutschland nun erstmals gesetzlich geregelt. Die Bereitstellung ist insofern der zentrale Begriff sowie Dreh- und Angelpunkt der Vorschriften. Sie ist der vorgegebene Modus für die Erfüllung verschiedener Pflichten des Unternehmers und dabei als Form der Erfüllung nicht nur für die Hauptleistungspflicht vorgeschrieben, sondern auch für die neu eingeführte Aktualisierungspflicht und die Datenübertragungspflicht. Das Verständnis der Natur und der rechtlichen Behandlung der Bereitstellung ist deshalb der Schlüssel für das Verständnis von Verträgen über digitale Produkte insgesamt. Dieses Werk erörtert die zentralen Fragen der Bereitstellung daher im Gesamtzusammenhang und begegnet den bestehenden gesetzlichen Unklarheiten. Die Ausführungen umfassen die Unterscheidung der drei Bereitstellungspflichten, deren sachlichen Umfang sowie die konkrete Form der Bereitstellung und damit zusammenhängende zeitliche Aspekte. Es werden zudem die Konsequenzen einer unterbliebenen sowie einer durchgeführten Bereitstellung und das Zusammenspiel der in §§ 327 ff. BGB geregelten Bereitstellung mit den Gefahrübergangsregelungen erörtert.
Der Anwendungsbereich der Bereitstellung.- Die Bereitstellung als Form der Erfüllung für unterschiedliche Verpflichtungen.- Der sachliche Umfang der drei Bereitstellungspflichten.- Die Erfüllung der drei Pflichten durch Bereitstellung.- Zeitliche Aspekte der Bereitstellung.- Folgen unterbliebener Bereitstellung.- Folgen der Bereitstellung.- Grundsätzliche Auswirkungen.- Ergebnisse.
Prof. Dr. iur. Stefanie Jung, M.A. (CoE), Professorin für Corporate Law, Technische Universität München, Campus Heilbronn. Forschungsgebiete: u.a. Bürgerliches Recht und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung/EU-Recht, Vertragsverhandlungen.
Nikita Rolsing, Mitarbeiter und Doktorand an der Professur für Corporate Law, Technische Universität München, Campus Heilbronn. Forschungsgebiet: Digitalisierung des Zivil- und Gesellschaftsrechts.
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