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Nach öffentlichkeitswirksam gewordenen Straftaten, die durch Menschen mit Migrationshintergrund oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit begangen worden sind, wird von politischen Meinungsführenden nahezu aller parteilichen Couleur regelmäßig die Dringlichkeit der Aufenthaltsbeendigung betont. Die Forderungen sowie sich anschließende gesetzgeberische Maßnahmen berücksichtigen zumeist nicht, dass ein relevanter Anteil dieser Personen aufgrund einer Schutzgewährung nicht in das Herkunftsland zurückgeführt werden darf.
Mit der vorliegenden Untersuchung wird erstmalig für Deutschland systematisch untersucht, wie die – das Aufenthaltsrecht umsetzenden – Ausländerbehörden mit der Fallkonstellation der straffälligen oder als gefährlich eingestuften ausländischen Personen mit Schutzgewährung umgehen. Der Fokus liegt dabei auf dem Bundesland Baden-Württemberg. Zudem handelt es sich um die erste Untersuchung, die sich der Tätigkeit des Sonderstabs Gefährliche Ausländer sowie der Regionalen Sonderstäbe Gefährliche Ausländer in Baden-Württemberg annimmt.
Im Rahmen einer umfassenden empirischen Datenerhebung kommen im Sinne eines Inside Views die handelnden Angehörigen verschiedener Verwaltungsbehörden sowie der Gerichte selbst zu Wort.
Einleitung.- Staat, Verwaltung und Migration (Forschungsstand).- Theoretischer Rahmen und Begriffsdefinition.- Analysemodell des Verwaltungshandelns.-Forschungsdesign.- Die Arbeit der kommunalen Ausländerbehörden und Regierungspräsidien.- Exklusion im Fokus: Die Arbeit der Sonderstäbe Gefährliche Ausländer.- Die Bedeutung des Strafrechts und der Strafgerichtsbarkeit.- Diskussion und Ausblick.
Tim Breitkreuz hat an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg promoviert. Nach einigen Jahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet er für das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
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